BVerwG - Urteil vom 10.10.1975 (VII C 64.74) - DRsp Nr. 1996/27253
BVerwG, Urteil vom 10.10.1975 - Aktenzeichen VII C 64.74
DRsp Nr. 1996/27253
»Die zulässige Geschoßflächenzahl nach § 17BauNVO ist für die Bemessung eines Kanalanschlußbeitrags eine geeignete Grundlage. Bei Anwendung dieses Maßstabes verstößt es nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG, wenn Grundstücke im nicht beplanten Innenbereich entsprechend der dort vorhandenen durchschnittlichen zweigeschossigen Bebauung so behandelt werden, wie Grundstücke mit einer zulässigen Geschoßflächenzahl von 0,8.«