BVerwG - Urteil vom 12.12.1979 (8 C 69.79) - DRsp Nr. 1996/27727
BVerwG, Urteil vom 12.12.1979 - Aktenzeichen 8 C 69.79
DRsp Nr. 1996/27727
»Es liegt keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, wenn der gemäß § 69II. WoBauG bei Rückzahlung des Wohnungsbaudarlehens gewährte Schuldnachlaß aufgrund des 1968 eingefügten Abs. 3 der Vorschrift wegen eines vorher begangenen Gesetzesverstoßes widerrufen wird mit der Folge, daß wegen Wiederauflebens der Darlehensschuld der Wohnraum rückwirkend wieder den gesetzlichen Bindungen unterworfen wird.«