BVerwG - Urteil vom 15.06.1960
VIII C 21.60
Normen:
1. WoBauG § 43 ;
Fundstellen:
BVerwGE 11, 22
Vorinstanzen:
OVG Lüneburg,
I. LVG Hannover,

BVerwG - Urteil vom 15.06.1960 (VIII C 21.60) - DRsp Nr. 1996/24577

BVerwG, Urteil vom 15.06.1960 - Aktenzeichen VIII C 21.60

DRsp Nr. 1996/24577

»Wer für Angehörige seines Hausstandes neuen Wohnraum schafft oder schaffen läßt, hat Anspruch auf Zuteilung des in der bisherigen Wohnung dadurch frei gewordenen Raums, wenn dieser vorher zur selbständigen Nutzung überlassen war. Die Überlassung eines Raums zur selbständigen Nutzung ist bei erwachsenen Kindern in der Regel dann anzunehmen, wenn diese berufstätig sind und, ohne familienrechtliche Pflichten zu verletzen oder außerstande zu sein, sich selbst zu unterhalten, auch außerhalb der elterlichen Wohnung Inhaber einer Wohnung oder eines Wohnraums sein könnten.«

Normenkette:

1. WoBauG § 43 ;
Vorinstanz: OVG Lüneburg,
Vorinstanz: I. LVG Hannover,
Fundstellen
BVerwGE 11, 22