BVerwG - Urteil vom 15.11.1985 (8 C 103.83) - DRsp Nr. 1996/28316
BVerwG, Urteil vom 15.11.1985 - Aktenzeichen 8 C 103.83
DRsp Nr. 1996/28316
»Eine als steuerbegünstigt anerkannte Wohnung darf wohnungsbauförderungsrechtlich als Praxis eines Arztes für Allgemeinmedizin mitbenutzt werden, sofern nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche ausschließlich diesem (frei-)beruflichen Zweck dient.«