BVerwG - Urteil vom 16.02.1973 (IV C 52.71) - DRsp Nr. 1996/26771
BVerwG, Urteil vom 16.02.1973 - Aktenzeichen IV C 52.71
DRsp Nr. 1996/26771
»Auch in unbeplanten Gebieten, die erst nach dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erschlossen werden, ist beim Verteilungsmaßstab der unterschiedlichen Nutzung im Sinne von § 131 Abs. 3BBauG zu entsprechen.Dabei muß auch der etwaigen Verschiedenheit der Nutzungsart entsprochen werden.Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwGE 38, 147).«