BVerwG - Urteil vom 16.04.1971 (IV C 82.69) - DRsp Nr. 1996/26532
BVerwG, Urteil vom 16.04.1971 - Aktenzeichen IV C 82.69
DRsp Nr. 1996/26532
»1. Der Begriff des Grundstückes im Sinne des Bundesbaugesetzes entspricht in aller Regel dem grundbuchrechtlichen Begriff.2. Der Berechnung einer Vorausleistung kann der Erschließungsbeitrag für mehrere Grundstücke zugrunde gelegt werden, wenn der durch die Baugenehmigung erzielte Erschließungsvorteil sich auf mehrere Grundstücke desselben Eigentümers auswirkt.«