BVerwG - Urteil vom 17.10.1975
IV C 60.72
Normen:
BBauG § 34 ;
Fundstellen:
BVerwGE 49, 244
Vorinstanzen:
OVG Lüneburg,
VG Oldenburg,

BVerwG - Urteil vom 17.10.1975 (IV C 60.72) - DRsp Nr. 1996/27255

BVerwG, Urteil vom 17.10.1975 - Aktenzeichen IV C 60.72

DRsp Nr. 1996/27255

»Eine dem Nachbarn von der Baugenehmigungsbehörde gegebene Zusage, dem Bauherrn "nur" eine mit dem objektiven, nicht nachbarschützenden Baurecht übereinstimmende Baugenehmigung zu erteilen, ist bei Beachtung der für die verwaltungsrechtliche Zusage allgemein geltenden Grundsätze rechtsverbindlich. Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und IV C 81.68).«

Normenkette:

BBauG § 34 ;
Vorinstanz: OVG Lüneburg,
Vorinstanz: VG Oldenburg,
Fundstellen
BVerwGE 49, 244