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BVerwG
BVerwG - Urteil vom 17.12.1955
V C 139.55
Normen:
BMG
§§
19
,
22
;
BVerwGG § 60;
MRVO Nr. 165 § 75 Abs. 1 S. 2;
WoBauG
§
45
;
Fundstellen:
BVerwGE 3, 67
Vorinstanzen:
OVG Hamburg,
I. LVG Hamburg,
BVerwG - Urteil vom 17.12.1955 (V C 139.55) - DRsp Nr. 1996/23853
BVerwG,
Urteil
vom 17.12.1955
- Aktenzeichen V C 139.55
DRsp Nr. 1996/23853
»Für eine Mieterhöhungsgenehmigung ist im Geltungsbereich des 1.
WoBauG
kein Raum.«
Normenkette:
BMG
§§
19
,
22
;
BVerwGG § 60;
MRVO Nr. 165 § 75 Abs. 1 S. 2;
WoBauG
§
45
;
Vorinstanz: OVG Hamburg,
Vorinstanz: I. LVG Hamburg,
Fundstellen
BVerwGE 3, 67
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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