Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen § 8 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 11, 245
BVerwG - Urteil vom 22.11.1960 (I A 1.58) - DRsp Nr. 1996/24637
BVerwG, Urteil vom 22.11.1960 - Aktenzeichen I A 1.58
DRsp Nr. 1996/24637
»Die Aufsichtsbehörde darf die Genehmigung einer Klausel der Unfallversicherungsbedingungen, welche die Entscheidung darüber, ob der Unfall für den Tod kausal ist, einem Ärzteausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges überträgt, ablehnen, weil sie die Belange der Versicherten nicht hinreichend wahrt.«
Normenkette:
Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen § 8 Abs. 1 Nr. 2;