I. Die Klägerin begehrt nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) die Rückübertragung eines ehemals zu ihrem Grundvermögen gehörenden 4750 qm großen) (Trümmer-Grundstücks in Leipzig, das aus den Flurstücken 49 (X-Straße 18), 50 (X-Straße 14 und 16) und 52 (X-Straße 12) besteht.
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