I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Widerspruchsbescheid, durch den zwei von ihr erlassene Beitragsbescheide aufgehoben worden sind. Durch diese Bescheide hat die Klägerin die Beigeladenen für ihre beiden Grundstücke Fl.Nrn. 4132 und 4133 zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung der L. straße herangezogen.
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