II. WoBauG §§ 40, 82, § 83 Abs. 5 S. 2; VwGO § 65 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 38, 290
Vorinstanzen:
II. VGH München,
VG Augsburg,
BVerwG - Urteil vom 26.08.1971 (VIII C 44.70) - DRsp Nr. 1996/26579
BVerwG, Urteil vom 26.08.1971 - Aktenzeichen VIII C 44.70
DRsp Nr. 1996/26579
»Berufung und Anschlußberufung des erst im Berufungsverfahren Beigeladenen sind unzulässig.Die Rückwirkung des Widerrufs des Anerkennungsbescheides für steuerbegünstigte Wohnungen ist eine gesetzliche Sonderregelung für die nachträgliche Änderung der Verhältnisse; im übrigen gelten die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts über Widerruf und Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte.Auch im steuerbegünstigten Wohnungsbau gehört zur Mindestausstattung einer Einliegerwohnung eine besondere Toilette.«
Normenkette:
II. WoBauG §§ 40, 82, § 83 Abs. 5 S. 2; VwGO § 65 Abs. 1 ;