VG Düsseldorf, vom 13.03.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2663/73
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 03.06.1976 - Vorinstanzaktenzeichen X A 893/75
BVerwG - Urteil vom 26.10.1979 (4 C 22.77) - DRsp Nr. 2009/19440
BVerwG, Urteil vom 26.10.1979 - Aktenzeichen 4 C 22.77
DRsp Nr. 2009/19440
Fortfall der Erforderlichkeit von Auflassungsgenehmigungen; Überleitungsrecht; Auswirkungen auf die [privatrechtliche]) Geschäftsgrundlage; Bauen im Außenbereich; Offenhalten von Planungsmöglichkeiten ["Planungshoheit"] als öffentlicher Belang1. Die in § 183a Abs. 1 BBauG 1979 angeordnete Einstellung solcher Verfahren, die die Erteilung von Auflassungsgenehmigungen zum Gegenstand haben, begegnet in der darin liegenden Rückwirkung keinen Bedenken, weil die mit der Beseitigung des Genehmigungserfordernisses fortfallende Schutzwirkung des Bodenverkehrsrechts dadurch ausgeglichen wird, daß zugunsten der Betroffenen privatrechtlich die Grundsätze über die Erschütterung der Geschäftsgrundlage eines Vertrages eingreifen.2. Das Interesse einer Gemeinde, sich Planungsmöglichkeiten offenzuhalten, und damit zugleich ihre Planungshoheit sind als solche keine öffentlichen Belange im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG.