BVerwG - Urteil vom 27.03.1974 (VIII C 91.73) - DRsp Nr. 1996/26995
BVerwG, Urteil vom 27.03.1974 - Aktenzeichen VIII C 91.73
DRsp Nr. 1996/26995
»Eine Wohnung ist als Eigentumswohnung nur dann steuerbegünstigt, wenn im Zeitpunkt ihrer Bezugsfertigkeit die Bildung des Wohnungseigentums bereits beurkundet und die Eintragung des Wohnungseigentums bei dem Grundbuchamt beantragt war.«