Checkliste: Prüfung und Vorbereitung einer Ausgleichsklage im Allgemeinen und zugunsten des bauleitenden Architekten im Besonderen

Vorbemerkung zur Checkliste

Der Anwalt darf sich nicht darauf verlassen, dass der Mandant von selbst die Informationen über ein mögliches Gesamtschuldverhältnis liefert oder gar ausdrücklich auf eine solche Möglichkeit hinweist; vielmehr muss der Anwalt die Faktensammlung von Anfang an darauf ausrichten, dass mögliche Gesamtschuldverhältnisse erkannt werden.