OLG Saarbrücken - Urteil vom 25.10.2000
1 U 111/00
Normen:
ZPO § 286 § 539 ; BGB § 633 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZBau 2001, 329

Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen Standards; Zulässigkeit eines Teilurteils

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 1 U 111/00

DRsp Nr. 2006/10570

Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Unterschreitung des gewöhnlichen Standards; Zulässigkeit eines Teilurteils

»1. Wird ein Anspruch auf Nachbesserungskosten auf BGB § 633 Abs 3 gestützt, so kann der Klage nicht in Höhe eines Teilbetrags durch Teilurteil stattgegeben werden, wenn der Anspruchsgrund für die Gesamtforderung streitig ist und daher die Gefahr eines dem Teilurteil widersprechenden Schlussurteils besteht. 2. Wendet der Unternehmer gegen seine Inanspruchnahme wegen eines Mangels ein, es sei eine Unterschreitung des gewöhnlichen Standards vereinbart worden, so hat der Besteller die Behauptung zu beweisen, weder ein minderwertiges noch minderbrauchbares Werk in Auftrag gegeben zu haben.«

Normenkette:

ZPO § 286 § 539 ; BGB § 633 Abs. 3 ;
Fundstellen
NZBau 2001, 329