Die klagende Bank nimmt den Beklagten im Urkundenprozeß aus seiner Bürgschaftserklärung vom 1. Oktober 1982 in Anspruch. Diese hat folgenden Wortlaut:
"Die R.-bank Aktiengesellschaft hat der Firma B & A-Grundstücksgesellschaft Grundschulddarlehen in Höhe von insgesamt DM 12,2 Mio. gewährt. Nach den getroffenen Vereinbarungen werden auf diese Darlehen spätestens bis zum 1.11.1982 eine Zinszahlung in Höhe von DM 90.331,40, bis spätestens 5.12.1982 eine Zinszahlung in Höhe von DM 198.250,-- sowie bis spätestens 31.12.1982 eine Zinszahlung in Höhe von DM 396.500,-- fällig. Insgesamt sind also im Verlaufe des Jahres 1982 noch
DM 685.331,40
auf vorgenannte Darlehen an die R.-bank zu zahlen.
Dies vorausgeschickt
übernehme ich hiermit gegenüber vorgenannter Gläubigerin wegen deren vorgenannten Ansprüche die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sowie auf das Recht der Aufrechnung und Anfechtung sowie des Rechtes aus § 776 BGB."
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|