I. Die Klägerin verlangt Nachbesserung der zu geringen Einfederungstiefe der von der beklagten Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen (Bieterkonsortium) verlegten Straßenbahngleise sowie Feststellung der Ersatzpflicht für die aus Anlass der Nachbesserung entstehenden Betriebserschwerniskosten (erforderliche Beschilderung, eingleisige Verkehrsführung mit Einrichtungs- und Abbauaufwand, usw.).
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