Darlegungs- und Beweislast für eine unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegende Pauschalhonorarvereinbarung
BGH, Beschluß vom 25.07.2002 - Aktenzeichen VII ZR 143/01
DRsp Nr. 2002/12630
Darlegungs- und Beweislast für eine unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegende Pauschalhonorarvereinbarung
»Der Auftraggeber eines Architekten ist beweispflichtig für die Behauptung, es sei eine unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegende Pauschalhonorarvereinbarung getroffen worden.«