Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2017 in Sachen14
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über eine Forderung des Klägers auf Überstundenabgeltung.
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