LAG Köln - Urteil vom 25.01.2018
7 Sa 440/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 612; EFZG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5012/16

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden

LAG Köln, Urteil vom 25.01.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 440/17

DRsp Nr. 2018/11662

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden

Zur Darlegungslast des Arbeitnehmers, der nachträglich eine umfangreiche Überstundenabgeltung verlangt.

Die Vergütung von Überstunden setzt voraus, dass sie dem Arbeitgeber in irgendeiner Weise zurechenbar sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Überstunden entweder ausdrücklich angeordnet oder nachträglich genehmigt hat oder sie wissentlich und sehenden Auges geduldet oder dem Arbeitnehmer die Erledigung von Arbeiten aufgetragen hat, die ohne die Ableistung von Überstunden in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit allein nicht hätten erledigt werden können.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2017 in Sachen14 Ca 5012/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 612; EFZG § 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über eine Forderung des Klägers auf Überstundenabgeltung.