Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22.06.2017, Az. Ka
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 22.06.2017, Az. Ka
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 8.106,89 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
4.
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