Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Leistungsumfangs bei einem Werkvertrag gegen Pauschalvergütung
SchlHOLG, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 3 U 44/01
DRsp Nr. 2004/9129
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Leistungsumfangs bei einem Werkvertrag gegen Pauschalvergütung
Hat der Unternehmer das Leistungsverzeichnis nicht selbst erstellt, so trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine von ihm selbst aufgeführte Leistung in dem von dem Unternehmer geschuldeten Leistungsumfang gehörte.