SchlHOLG - Urteil vom 27.08.2002
3 U 44/01
Normen:
BGB §§ 611 ff ;
Fundstellen:
MDR 2003, 214
OLGReport-Schleswig 2002, 446
Vorinstanzen:
LG Flensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 344/00

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Leistungsumfangs bei einem Werkvertrag gegen Pauschalvergütung

SchlHOLG, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 3 U 44/01

DRsp Nr. 2004/9129

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Leistungsumfangs bei einem Werkvertrag gegen Pauschalvergütung

Hat der Unternehmer das Leistungsverzeichnis nicht selbst erstellt, so trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine von ihm selbst aufgeführte Leistung in dem von dem Unternehmer geschuldeten Leistungsumfang gehörte.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff ;
Vorinstanz: LG Flensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 344/00
Fundstellen
MDR 2003, 214
OLGReport-Schleswig 2002, 446