Der Kläger ist Verwalter im Konkurse über das Vermögen der Firma C. I. GmbH. Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der H. AG. Die spätere Gemeinschuldnerin hat die Beklagte auf Zahlung des Werklohns für verschiedene Arbeiten durch sie bzw. ihre Schwesterfirma, die C. I. f. E. GmbH, die ihre Ansprüche an die Gemeinschuldnerin abgetreten hat, in Anspruch genommen. Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen hat der Kläger den Rechtsstreit aufgenommen.
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