Der Kläger nimmt den Beklagten auf Vorschuß und Schadensersatz aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die Erstellung einer Fußbodenheizung im Einfamilienhaus des Klägers in Anspruch.
Der Kläger behauptet, die Anlage entspreche nicht den Regeln der Technik und müsse zur endgültigen Beseitigung der Mängel insgesamt erneuert werden. Er berechnet hierfür 58.998,84 DM für die Heizung, 27.000 DM für die notwendige Erneuerung der Oberböden, und zwar in erster Linie als Vorschuß, vorsorglich auch als Schadensersatz. Ferner verlangt er Feststellung wegen weiterer Kosten für Nebenarbeiten sowie Umzug und Unterbringung während der Bauarbeiten.
Von diesen Kosten hat das Landgericht lediglich rund 5.000 DM für die Trennung der Systeme und rund 15.000 DM für die Reinigung der Anlage sowie Lieferung und Montage von Ersatzteilen für berechtigt erachtet. Dem ist das Oberlandesgericht nach weiterer Beweisaufnahme im wesentlichen gefolgt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|