VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 20.05.1998
3 S 2784/96
Normen:
BauGB § 3 Abs. 3; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 215a Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 60 Nr. 56
BRS 60, 211
DVBl 1998, 1302
NVwZ-RR 1998, 614
UPR 1999, 119
ZfBR 1998, 267

Darlegungsumfang bei Verfahrensfehlern i.S. des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Heilung von Verfahrensmängeln; Rechtfertigung der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einem verhältnismäßig kleinen Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche; Abweichung von den Grundsätzen der Neuplanung bei Überplanung bereits bebauter Gebiete mit vorhandener Immissionsbelastung

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 3 S 2784/96

DRsp Nr. 1999/7193

Darlegungsumfang bei Verfahrensfehlern i.S. des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; Heilung von Verfahrensmängeln; Rechtfertigung der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einem verhältnismäßig kleinen Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche; Abweichung von den Grundsätzen der Neuplanung bei Überplanung bereits bebauter Gebiete mit vorhandener Immissionsbelastung

1. Bei der gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderlichen Darlegung des den behaupteten Verfahrensfehler eines Bebauungsplans begründenden Sachverhalts reicht es aus, daß ein bestimmter Sachverhalt in seinem Kern so angesprochen ist, daß der Gemeinde eine Überprüfung und gegebenenfalls Entscheidung über daraus zu ziehende Folgerungen ermöglicht wird. 2. Auch bei Verfahrensmängeln im Rahmen der Bürgerbeteiligung kommt eine Heilung im ergänzenden Verfahren gemäß § 215a Abs. 1 BauGB in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht zu erwarten ist, daß sich der Gemeinderat bei der notwendigen erneuten Abwägung aufgrund bisher nicht vorgetragener Bedenken und Anregungen mit Gesichtspunkten befassen muß, die das Grundgerüst seiner Abwägung in Frage stellen könnten.