BayObLG - Beschluß vom 16.12.1993
2Z BR 82/93
Normen:
FGG § 27 Abs. 1 ; WEG § 15 Abs. 3 ;

Der Begriff deswichtigen Grundes?

BayObLG, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 2Z BR 82/93

DRsp Nr. 1994/1771

Der Begriff deswichtigen Grundes?

»1. Der Begriff des »wichtigen Grundes« ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; ob die vom Tatrichter festgestellten Tatumstände in ihrer Gesamtheit die Merkmale des unbestimmten Rechtsbegriffs erfüllen, ist eine Rechtsfrage und damit vom Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar.2. Ist einem Wohnungseigentümer das Recht eingeräumt, auf dem gemeinschaftlichen Grundstück ein Bauwerk zu errichten und Sondereigentum daran zu begründen, so können die übrigen Wohnungseigentümer im Rahmen des Gemeinschaftsverhältnisses auch die Einhaltung der nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts verlangen.«

Normenkette:

FGG § 27 Abs. 1 ; WEG § 15 Abs. 3 ;

Gründe: