BVerwG - Urteil vom 26.04.2018
3 C 24.16
Normen:
TierSchG § 2 Nr. 1 und Nr. 5; TierSchG § 3 S. 1 Nr. 3; BGB § 90a; BGB § 134; BGB § 677; BGB § 965;
Fundstellen:
BVerwGE 162, 71
DVBl 2019, 568
DÖV 2018, 880
NJW 2018, 3125
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 29.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 994/12
OVG Sachsen, vom 21.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 549/15

Dereliktion eines Tieres als nichtig bei Verstoß gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot; Aufwendungsersatzanspruch einer Behörde aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger bei Wahrnehmung einer eigenen Aufgabe; Ersatz von Kosten für Transport und Unterbringung eines Hundes als Fundtier und Fundsache

BVerwG, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 3 C 24.16

DRsp Nr. 2018/9599

Dereliktion eines Tieres als nichtig bei Verstoß gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot; Aufwendungsersatzanspruch einer Behörde aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger bei Wahrnehmung einer eigenen Aufgabe; Ersatz von Kosten für Transport und Unterbringung eines Hundes als Fundtier und Fundsache

1. Die Dereliktion eines Tieres, die gegen das tierschutzrechtliche Aussetzungsverbot (§ 3 Satz 1 Nr. 3 TierSchG) verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB).2. Von einer Fundsache ist auszugehen, wenn Eigentum an einer besitzlosen Sache nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das gilt entsprechend für Fundtiere (§ 90a BGB).3. Nimmt eine Behörde eine eigene Aufgabe wahr, so kommt ein Aufwendungsersatzanspruch aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen anderen Verwaltungsträger grundsätzlich jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dessen Zuständigkeit der eigenen Aufgabe nicht vorgeht.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. September 2016 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

TierSchG § 2 Nr. 1 und Nr. 5; TierSchG § 3 S. 1 Nr. 3; BGB § 90a; BGB § 134; BGB § 677; BGB § 965;

Gründe

I