LAG Hamm - Urteil vom 18.10.2018
17 Sa 262/18
Normen:
VO (EG) 44/2001 v. 22.12.2000 Art. 18; VO (EG) 44/2000 v. 22.12.2000 Art. 19 Nr. 2 Buchst. a); KSchG § 2; KSchG § 4 S. 2; EGBGB a.F. Art. 34; BGB 3 313; BGB § 626 Abs. 1; TV-L § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 08.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2910/10

Deutsche Gerichtsbarkeit für eine griechische Lehrerin an einem griechischen Lyzeum in einer deutschen StadtSpezialität des Kündigungsrechts vor dem Grundsatz des Wegfalls der GeschäftsgrundlageAußerordentliche Änderungskündigung zur EntgeltabsenkungAnforderungen an das Änderungsangebot des Arbeitgebers bei einer außerordentlichen Änderungskündigung

LAG Hamm, Urteil vom 18.10.2018 - Aktenzeichen 17 Sa 262/18

DRsp Nr. 2019/7472

Deutsche Gerichtsbarkeit für eine griechische Lehrerin an einem griechischen Lyzeum in einer deutschen Stadt Spezialität des Kündigungsrechts vor dem Grundsatz des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Außerordentliche Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung Anforderungen an das Änderungsangebot des Arbeitgebers bei einer außerordentlichen Änderungskündigung

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.03.2011 - 5 Ca 2910/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VO (EG) 44/2001 v. 22.12.2000 Art. 18; VO (EG) 44/2000 v. 22.12.2000 Art. 19 Nr. 2 Buchst. a); KSchG § 2; KSchG § 4 S. 2; EGBGB a.F. Art. 34; BGB 3 313; BGB § 626 Abs. 1; TV-L § 34 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Änderungskündigung.

Die 1954 geborene Klägerin ist seit dem 13.12.1982 an dem griechischen Lyzeum in C als Lehrerin mit einem Bruttomonatsentgelt von 3.061,85 € teilzeitbeschäftigt. Zum Zeitpunkt ihrer Einstellung war sie griechische Staatsbürgerin.

Dem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag vom 03.11.1992 (Bl. 3 - 5 d. A.) zugrunde. Unter Nr. 3 des Arbeitsvertrages heißt es wie folgt: