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Warum Schutzschrift?

Die Schutzschrift ist ein in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenes Instrument. Sie ist vor allem im Wettbewerbsrecht verbreitet: Der typische Ablauf in Wettbewerbssachen ist der, dass der eine Wettbewerber von dem anderen im Hinblick auf eine inkriminierte Werbebehauptung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Kommt der angegangene Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, kann er damit rechnen, dass gegen ihn der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wird. In dieser Situation möchte der Betroffene die Beantragung und den möglichen Erlass einer solchen Verfügung nicht tatenlos abwarten (vgl. Vorwerk/Parigger, Prozessformularbuch, Kap. 105 Rdnr. 49 ff.).

Eine vergleichbare Situation kann es allerdings auch bei der Abwicklung von Bauvorhaben und bei Streitigkeiten aus Bauverträgen geben. Zum Beispiel kann schon die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek für einen Bauträger außerordentlich misslich sein, da dies geeignet ist, bei Vertragspartnern und insbesondere auch bei (potentiellen) Erwerbern Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bauträgershervorzurufen.