Die Verteidigung des beklagten Planers

Untaugliche Verteidigung: Der "Toleranzrahmen"

Den Toleranzrahmen gibt es nicht! 2 + 2 ist nie 5!

Der Verfasser weiß nicht, woher der Toleranzrahmen kommt und wer ihn in die Welt gesetzt hat. Fakt ist, dass er immer noch herumgeistert in verschiedenen Formen. Zum einen ist davon die Rede, dass den Planern bei Kostenberechnungen welcher Art auch immer ein Toleranzrahmen zugutekäme, will sagen, das Ergebnis könne bis zu 20 % nach oben oder unten vom "richtigen" Ergebnis abweichen.

Das ist falsch!

Jede Kostenermittlung muss nach den vorliegenden Informationen und dem Stand der Planung technisch und rechnerisch richtig sein.

Dass ein fertiges Haus schlussendlich nicht das kostet, was in der Kostenschätzung oder auch Kostenberechnung steht, dass dürfte offensichtlich sein, d.h. aber noch lange nicht, dass eine Planerin in der Kostenschätzung 2 + 2 = 5 rechnen darf (im Übrigen: Die Größe 1 ist 20 % der Größe 5, also sind wir mit dieser Rechnung im Toleranzrahmen).

Eine Kostenermittlung darf auch nicht für die Verwirklichung des Projekts nach dem gegebenen Stand erforderliche Leistungen, Aufwendungen oder sonstige kostenauslösende Umstände vergessen.