OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.08.2000
Verg 7/00
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, § 99 ; Richtlinie 92/50/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge vom 18.6.1992, geänd. d. Richtlinie 97/52/EWGEWG v. 13.10.1997 (Dienstleistungsrichtlinie) Art. 1, 8 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 530
OLGReport-Düsseldorf 2001, 326

Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.08.2000 - Aktenzeichen Verg 7/00

DRsp Nr. 2001/4989

Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge als Beschaffungsverträge)

»Im Hinblick auf die Zweifel, ob Dienstleistungskonzessionen und Verlagsverträge, insbesondere solche Verlagsverträge, die die Merkmale des Vertragstyps der Konzession aufweisen, zu den Beschaffungsverträgen i.S. der §§ 97 Abs. 1, 99 GWB gehören, wird dem EuGH zur Auslegung von Art. 1 und 8 der Dienstleistungsrichtlinie folgende Frage gem. Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt: Findet die Dienstleistungsrichtlinie auch auf einen Vertrag Anwendung, a) durch den der öffentliche Auftraggeber dem Auftragnehmer das ausschließliche Verlagsrecht (Recht der Vervielfältigung und Verbreitung) an einer von ihm erarbeiteten Bibliografie - hier: Deutsche Nationalbibliografie - einräumt, b) der den Auftragnehmer verpflichtet, die Bibliografie auf eigene Rechnung zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie dem öffentlichen Auftraggeber für jedes verkaufte Exemplar eine angemessene Vergütung auf der Basis des Verlagserlöses zu zahlen, sowie c) in dem sich der öffentliche Auftraggeber bezüglich der Vervielfältigung und Verbreitung der Bibliografie Kontroll- und Mitspracherechte vorbehält?«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1, § 99 ;