OVG Bremen - Beschluß vom 29.01.1993
OVG 1 B 7/93
Normen:
BremStBO § 37;
Fundstellen:
DÖV 1993, 535
NVwZ 1993, 1218
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 16.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 V 434/92

Dispens; Wohngebiet; Wohncontainer

OVG Bremen, Beschluß vom 29.01.1993 - Aktenzeichen OVG 1 B 7/93

DRsp Nr. 1997/7434

Dispens; Wohngebiet; Wohncontainer

»Zu den Voraussetzungen einer aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Befreiung von der festgesetzten Art der Bebauung, hier durch eine befristete Bauerlaubnis für Wohncontainer in einem Wohngebiet, in denen drogenabhängige Obdachlose untergebracht werden sollen.«

Normenkette:

BremStBO § 37;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.

1. Die Antragsgegnerin hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung der bis Ende 1994 befristeten Bauerlaubnis für die zur vorübergehenden Unterbringung drogenabhängiger Obdachloser bestimmten Wohncontainer formal ordnungsmäßig begründet. Dies und auch die Erforderlichkeit einer Vollzugsanordnung (hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 22.9.1992, 1 B 83/92) hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zutreffend dargelegt; darauf wird verwiesen.