OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.12.2000
Verg 28/00
Normen:
VOB/A § 118 Abs. 1, 2, § 2 Nr. 1 S. 3, § 25 Nr. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
NZBau 2002, 112
VergabeR 2001, 128

Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis; Unterbindung von Unterangeboten

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 19.12.2000 - Aktenzeichen Verg 28/00

DRsp Nr. 2001/15170

Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis; Unterbindung von Unterangeboten

1. Auch wenn das Zuschlagsverbot auf einen unangemessen niedrigen Preis nach § 25 Nr. 3 Abs.1 VOB/A in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient, so hat die Bekämpfung ungesunder Begleiterscheinungen im Wettbewerb (§ 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A) auch bieterschützenden Charakter. 2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A hat jedenfalls dann bieterschützenden Charakter, wenn Unterangebote im Hinblick auf die Interessen des Wettbewerbs unterbunden werden müssen.

Normenkette:

VOB/A § 118 Abs. 1, 2, § 2 Nr. 1 S. 3, § 25 Nr. 3 Abs. 1;

Hinweise:

Anmerkung Schranner, VergabeR 2001, 129

Fundstellen
NZBau 2002, 112
VergabeR 2001, 128