Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren
BGH, Urteil vom 15.11.1984 - Aktenzeichen III ZR 70/83
DRsp Nr. 1992/4669
Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren
Die Amtspflicht der Gemeindebeamten, im Baugenehmigungsverfahren das nach § 36 Abs. 1BBauG erforderliche Einvernehmen nicht gesetzwidrig zu versagen, besteht auch gegenüber einem am Verfahren nicht formell beteiligten, aus einem Kaufvorvertrag wie ein Bauherr berechtigten Dritten.