VG Sigmaringen - Urteil vom 16.11.2006
7 K 532/06
Normen:
LBO § 2 Abs. 1 Satz 2 § 47 Abs. 1 § 65 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 5 § 201 ; LVwVfG 43 Abs. 2; BGB § 94 § 95, Abs. 1 Satz 1 ;

Duldungsverfügung gegen Pächter zur Entfernung einer fahrbaren Weidehütte durch Eigentümer - keine dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters dienende Funktion einer abgelegenen Weidehütte bei tatsächlicher Nutzung durch anwohnenden Eigentümer - Missbrauch des Privilegierungstatbestand für landwirtschaftliche Anlagen im Außenbereich

VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 7 K 532/06

DRsp Nr. 2008/16205

Duldungsverfügung gegen Pächter zur Entfernung einer fahrbaren Weidehütte durch Eigentümer - keine dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters dienende Funktion einer abgelegenen Weidehütte bei tatsächlicher Nutzung durch anwohnenden Eigentümer - Missbrauch des Privilegierungstatbestand für landwirtschaftliche Anlagen im Außenbereich

1. Die Rechtmäßigkeit der Duldungsverfügung gegen den Pächter setzt voraus, dass die zu vollziehende, an einen Dritten (Eigentümer) gerichtete Verfügung wegen eines entgegenstehenden Rechts des Adressaten der Duldungsverfügung nicht durchgesetzt werden kann, dass der Adressat der Duldungsverfügung gleichfalls Störer ist, und dass die mit Hilfe der Duldungsanordnung durchzusetzende Verfügung rechtmäßig ist, sofern der zur Duldung Verpflichtete nicht im Verfahren über die durchzusetzende Verfügung beigeladen war.