LG Berlin - Urteil vom 13.10.1999
28 O 15/99
Normen:
BGB §§ 631, 823 Abs. 2 ; AktG §§ 303, 322 Abs. 2, 3 ; GmbHG § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2000, 201

Durchgriffshaftung gegen alleinigen Gesellschafter einer GmbH unter Anwendung des Konzernrechts

LG Berlin, Urteil vom 13.10.1999 - Aktenzeichen 28 O 15/99

DRsp Nr. 2000/5563

Durchgriffshaftung gegen alleinigen Gesellschafter einer GmbH unter Anwendung des Konzernrechts

Eine Durchgriffshaftung nach den aktienrechtlichen Grundsätzen des Konzernrechts besteht, wenn eine GmbH beherrscht wird. Eine Beherrschung kann nicht nur in der Stellung der beherrschenden Gesellschaft, sondern auch durch einen Privatmann gegeben sein. Hiervon ist auszugehen, wenn dieser sämtliche Geschäftsanteile hält und, zwar nicht als Geschäftsführer, aufgrund umfassender Vollmachten berechtigt ist, die GmbH im Außenverhältnis zu vertreten.

Normenkette:

BGB §§ 631, 823 Abs. 2 ; AktG §§ 303, 322 Abs. 2, 3 ; GmbHG § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZBau 2000, 201