VGH Baden-Württemberg, vom 27.10.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 1102/83
Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung
BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 - Aktenzeichen 1 BvR 231/84
DRsp Nr. 1996/13763
Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung
Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß der eine Genehmigung anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger verfahrensrechtlich bevorzugt werden müsse. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, bei der Abwägung zu berücksichtigen, daß nicht schon die Errichtung der Anlage, sondern erst ihr Betrieb Rechtsgüter des Nachbarn gefährden kann.