Der Kläger hat von den Beklagten Schadensersatz wegen falscher Beratung bei einer Kapitalanlage verlangt.
Ende 1984 wandte sich der Kläger auf Empfehlung eines Bekannten an die - nicht in das Handelsregister eingetragene - "B. Finanzplanungs GmbH" (B.) in der Absicht, sich bei einer Anlage ersparter Gelder beraten zu lassen.
Auf Empfehlung des Beklagten zu 2), der sich durch eine Visitenkarte als "Leitender Repräsentant" der B. auswies, kaufte der Kläger von der A. GmbH in H. im Januar 1985 und im Februar 1985 insgesamt acht Transportcontainer zum Gesamtpreis von 92.000 DM. Der Beklagte zu 2), der das Geschäft auf eigene Rechnung vermittelte, erhielt hierfür von der A. GmbH Provision.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|