FG Brandenburg - Urteil vom 02.06.2004
2 K 658/02
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 2 ; BauO BB § 6 Abs. 6 Nr. 2 § 66 § 67 Abs. 2 Nr. 9 ; BauNVO § 14 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1814

Eigenheimzulage für angebauten Wintergarten; Genehmigungspflicht des Bauvorhabens; Festsetzung der Eigenheimzulage für 2001

FG Brandenburg, Urteil vom 02.06.2004 - Aktenzeichen 2 K 658/02

DRsp Nr. 2004/16565

Eigenheimzulage für angebauten Wintergarten; Genehmigungspflicht des Bauvorhabens; Festsetzung der Eigenheimzulage für 2001

1. Der Anbau eines wegen Einbaus einer Heizung zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeigneten Wintergartens bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, da es sich weder um ein untergeordnetes Vorhaben, noch um eine Nebenanlage handelt. 2. Eine zunächst von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde wegen unvollständiger Angaben im Bauantrag erteilte Baufreistellungsbescheinigung indiziert keine Genehmigungsfreiheit, wenn später eine Baugenehmigung erteilt wird. Eine Festsetzung von Eigenheimzulage kann erst ab dem Jahr erfolgen, in dem die erforderliche Genehmigung des Bauvorhabens erteilt worden ist.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 2 ; BauO BB § 6 Abs. 6 Nr. 2 § 66 § 67 Abs. 2 Nr. 9 ; BauNVO § 14 ;

Tatbestand: