Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks
BGH, Urteil vom 04.12.1987 - Aktenzeichen V ZR 274/86
DRsp Nr. 1992/2778
Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks
»Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, daß aus einem aufstehenden Gebäude zwei selbständigen Gebäude entstehen und ein Teil eines Gebäudes in das Nachbargrundstück hineinragt, so bleibt dieser Teil mit dem Eigentum an dem Gebäude, dessen wesentlicher Bestandteile er ist, verbunden (Ergänzung zu BGHZ 64, 333).«