Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts; Produkt-Beobachtungspflicht des Importeurs
BGH, Urteil vom 06.12.1994 - Aktenzeichen VI ZR 229/93
DRsp Nr. 1995/9356
Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts; Produkt-Beobachtungspflicht des Importeurs
a. Auch ohne Eingriff in die Sachsubstanz kann die Verwendung eines fehlerhaften Produkts jedenfalls durch Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung zu einer Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1BGB) führen.b. Ein Importeur, der das importierte Produkt unter einem von der eigenen Firmenbezeichnung abgeleiteten Markennamen (allein) vertreibt, hat als Quasi-Hersteller eine eigenständige Produkt-Beobachtungspflicht zur Abwendung drohender Produktgefahren.