Einbeziehung der VOB/B bei Auftragserteilung durch einen Tischlermeister/Betriebswirt des Handwerks
OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 17 U 80/03
DRsp Nr. 2004/16265
Einbeziehung der VOB/B bei Auftragserteilung durch einen Tischlermeister/Betriebswirt des Handwerks
1. Ist Auftraggeber eines Bauvertrages ein Tischlermeister und Betriebswirt des Handwerks, so ist bei Vereinbarung der Geltung der VOB/B im Bauvertrag zu deren Einbeziehung die Übergabe in gedruckter Form nicht notwendig.2. Die Einhaltung der Schriftform eines Mängelbeseitigungsverlangens gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1VOB/B ist zwar nicht für dessen Wirksamkeit, wohl aber für die Einhaltung der Gewährleistungsfrist von Bedeutung.