OLG Hamm - Urteil vom 18.12.2003
17 U 80/03
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 ; AGBG § 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2004, 332
OLGReport-Hamm 2004, 57

Einbeziehung der VOB/B bei Auftragserteilung durch einen Tischlermeister/Betriebswirt des Handwerks

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 17 U 80/03

DRsp Nr. 2004/16265

Einbeziehung der VOB/B bei Auftragserteilung durch einen Tischlermeister/Betriebswirt des Handwerks

1. Ist Auftraggeber eines Bauvertrages ein Tischlermeister und Betriebswirt des Handwerks, so ist bei Vereinbarung der Geltung der VOB/B im Bauvertrag zu deren Einbeziehung die Übergabe in gedruckter Form nicht notwendig. 2. Die Einhaltung der Schriftform eines Mängelbeseitigungsverlangens gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B ist zwar nicht für dessen Wirksamkeit, wohl aber für die Einhaltung der Gewährleistungsfrist von Bedeutung.

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 ; AGBG § 2 ;
Fundstellen
NZBau 2004, 332
OLGReport-Hamm 2004, 57