OLG Naumburg - Beschluß vom 07.05.2002 1 Verg 19/01
Normen:
VergabeG LSA § 4 Abs. 2 ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
ZfBR 2002, 618
Vorinstanzen:
VK Magdeburg - VK MD 23/01,
Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im Vergabeverfahren - Sachsen-Anhalt
OLG Naumburg, Beschluß vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 1 Verg 19/01
DRsp Nr. 2003/6930
Einbeziehung der Wertungskriterien aus landesrechtlichen Vorschriften im Vergabeverfahren - Sachsen-Anhalt
»1. Die - landesrechtliche - Vorschrift des § 4 Abs. 2 VergabeG LSA ist bundes- und gemeinschaftsrechtskonform einschränkend dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Wertungskriterien von einem öffentlichen Auftraggeber nur in die Angebotswertung einbezogen werden dürfen, wenn sie zuvor in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen den Bietern auch mitgeteilt worden sind.2. In einer zweiten Phase der Preisprüfung ist es generell zulässig, die Preise für einzelne Leistungspositionen zu prüfen.2.1 Dabei ist es dem öffentlichen Auftraggeber unzweifelhaft verwehrt, ein Angebot allein aufgrund des Umstandes auszuscheiden, dass es in Einzelpositionen Preise von 0,01 DM bzw. 1,00 DM (künftig: Euro) ausweist.2.2 Maßgeblich ist, ob sich aus der Prüfung einzelner Positionen die Besorgnis einer nicht einwandfreien Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen und der Gewährleistung ergibt.
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