BGH vom 20.03.1985
VII ZR 127/83
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
NJW 1985, 1838, 1839

Einbeziehung von AGB gegen eine Abwehrklausel

BGH, vom 20.03.1985 - Aktenzeichen VII ZR 127/83

DRsp Nr. 1998/2408

Einbeziehung von AGB gegen eine Abwehrklausel

Eine schlüssige Erklärung zur Einbeziehung von AGB kann nicht angenommen werden, wenn der Vertragsgegner in eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt, daß er nur bereit ist, zu seinen Vertragsbedingungen abzuschließen (sog. Abwehrklausel).

Normenkette:

BGB § 631 ;

Hinweise: