LAG Köln - Urteil vom 05.02.2018
6 Sa 939/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 611 a;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2418/16

Eingruppierung eines Hub Handler nach dem geltenden Hausvergütungstarifvertrag

LAG Köln, Urteil vom 05.02.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 939/17

DRsp Nr. 2018/6008

Eingruppierung eines "Hub Handler" nach dem geltenden Hausvergütungstarifvertrag

Einzelfall zur Eingruppierung eines "Hub Handler" nach den Eingruppierungsgrundsätzen eines Hausvergütungstarifvertrages.

Ein höherwertiger Jobtitle nach den Tarifgruppen eines Haustarifvertrages kann nur dann angenommen werden, wenn die zugewiesene Tätigkeit alle Merkmale der Stellenbeschreibung des Jobtitle erfüllt (hier: verneint).

Tenor

1.

Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2016 - 6 Ca 2418/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 611 a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers nach Anwendung der allgemeinen Eingruppierungsgrundsätze des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Vergütungstarifvertrages der F Europe Inc. vom 01.07.2009 (im Folgenden: "VTV 2009", Bl. 39 - 47 d.A.).

1. 2. 3. 4. 1. 2. a. b. c. d.