LAG Bremen, vom 05.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 86/041 Sa 300/04
ArbG Bremen, vom 11.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7559/03
Eingruppierung technischer Sachbearbeiter bei der Telekom nach tariflicher Transferliste
BAG, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 10 AZR 326/05
DRsp Nr. 2006/20397
Eingruppierung technischer Sachbearbeiter bei der Telekom nach tariflicher Transferliste
Orientierungssätze:1. Eine Tätigkeit war nach § 9 TV SR nur dann gemäß dem in § 5 ERTV geregelten Bewertungsverfahren (Regelverfahren) den Tätigkeitsmerkmalen und Richtbeispielen einer Entgeltgruppe zuzuordnen, wenn die Tätigkeit am 25. Juni 2001 (Implementierungszeitpunkt) nicht von der von den Tarifvertragsparteien erstellten Transferliste (Anlage 1 zum TV SR) erfasst wurde.2. Arbeitnehmer, die zum Implementierungszeitpunkt die Aufgabenträgerbezeichnung "Technischer Sachbearbeiter" und die Aufgabenträgernummer 477 87 hatten, wurden von der tariflichen Transferliste erfasst und der Entgeltgruppe T6 des Entgeltgruppenverzeichnisses zugeordnet.3. Ändert sich die Tätigkeit eines solchen Arbeitnehmers nach dem Implementierungszeitpunkt nicht, führt eine Änderung der Aufgabenträgerbezeichnung und der Aufgabenträgernummer nicht zu einer Eingruppierung nach dem Regelverfahren.