I.
Der Antrag gemäß §
A
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Feststellungen in der Entscheidung der Vergabekammer verwiesen.
B
Der Antrag war abzulehnen, weil die sofortige Beschwerde mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird ( §
1.
Die Antragstellerin hat mit ihrem Angebot etwas anderes angeboten als ausgeschrieben war. Die Antragsgegnerin hat mit ihrer Ausschreibung von den Bietern das System
Lamellen 90/1,4 mm, L = 8,0 m.
Typ = L...-C.. Dur S914 oder glw.
Vorspannkraft: 150 kN
abverlangt, die Antragstellerin hat dagegen das andere am Markt befindliche Verfahren, das sog. S &-System offeriert.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|