FG Saarland - Urteil vom 12.12.2002
2 K 269/98
Normen:
BewG (1974) § 76 Abs. 1 Nr. 4 ; BauO-SL § 45 Abs. 1 ;

Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses; Berechnung der Gesamtwohnfläche

FG Saarland, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 269/98

DRsp Nr. 2003/2774

Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses; Berechnung der Gesamtwohnfläche

1. Eine besondere Gestaltung eines Einfamilienhauses, die die Anwendung des Sachwertverfahrens erforderlich macht, liegt vor, wenn die Wohnfläche mehr als 220 qm beträgt. 2. Die Wohnfläche ist auch dann nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln, wenn der Eindruck besteht, dass der Steuerpflichtige, nachdem er die Wohnfläche berechnet und einen Wert von mehr als 220 qm ermittelt hat, gezielt tätig geworden ist, um das Maß der Wohnfläche zu reduzieren.

Normenkette:

BewG (1974) § 76 Abs. 1 Nr. 4 ; BauO-SL § 45 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines gegenüber den Klägern ergangenen Einheitswertbescheides, der auf einem im Wege des Sachwertverfahrens ermittelten Einheitswert des den Klägern gehörenden Einfamilienhauses beruht.