BFH - Urteil vom 25.03.2003
IX R 56/00
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1170
ZfIR 2004, 267

Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

BFH, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen IX R 56/00

DRsp Nr. 2003/9206

Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

1. Die Überschusserzielungsabsicht bei VuV-Einkünften kann wegen einer Wiederverkaufsgarantie nur verneint werden, wenn erkennbar ist, dass der Stpfl. bereits beim Erwerb des Objekts ernsthaft in Betracht gezogen hat, sich mit Rücksicht auf die Garantie von dem Objekt wieder zu trennen.2. Die Feststellung, ob der Stpfl. die Absicht hatte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen. Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren (1981 bis 1983) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.