LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.07.2007
16 Sa 2112/06
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 23.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2366/05

Einrammen von Palisaden zur Begrenzung von Kinderspielflächen als bauliche Leistung im Sinne der Bautarifverträge

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 16 Sa 2112/06

DRsp Nr. 2007/17638

Einrammen von Palisaden zur Begrenzung von Kinderspielflächen als bauliche Leistung im Sinne der Bautarifverträge

»Das Einbringen von Palisaden in den Boden zur Begrenzung einer Sandspielfläche für Kinder ist eine bauliche Leistung im Sinne der Bautarifverträge.«

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Auskunftsverpflichtungen des Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Januar bis September 2005.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.